LKW-Maße & Gewichtsgrenzen in der EU
Maximale Länge, Breite, Höhe und Achslasten für Fahrzeuge, die gemäß EC Directive 96/53 betrieben werden. Umfasst Standard-, Mega-, Kühl- und Planenauflieger.
Max. Zuglänge
18.75 m
Max. Fahrzeugbreite
2.55 m
Standard-Höhenbegrenzung
4.00 m
Max. GVW (5-achsig)
40,000 kg
Aufliegertypen im Vergleich
Aufliegertyp auswählen, um Innenmaße und Ladekapazität in EUR-Paletten anzuzeigen
Innenlänge
13,620 mm
Innenbreite
2,480 mm
Innenhöhe
2,700 mm
Max. Nutzlast
~24,000 kg
EUR-Paletten (einlagig)
33
Standard-Curtainsider
Meistverbreiteter EU-Auflieger. Schiebeplanen ermöglichen vollständigen seitlichen Zugang. Standard für Stückgut, Paletten und Mehrpunkt-Zustellungen.
So prüfen Sie, ob Ihre Ladung EU-konform ist
Gehen Sie diese Checkliste vor jeder grenzüberschreitenden Fahrt durch — Maßverstöße an Grenzübergängen führen zu Fahrverboten und Bußgeldern.
Fahrzeugkombinationsklasse bestimmen
Die EU-Vorschriften variieren je nach Kombinationstyp: Solo-LKW (Starr), LKW + Sattelauflieger (Sattelzug), LKW + Anhänger (Lastzug). Die im internationalen Güterverkehr am häufigsten eingesetzte Kombination ist der 5-achsige Sattelzug: 3-achsige Zugmaschine + 2-achsiger Sattelauflieger. Für diese Kombination gilt ein GVW-Limit von 40,000 kg sowie eine maximale Länge von 16.5 m für den Auflieger allein bzw. 18.75 m für die Gesamtkombination.
GVW und Achslasten für die Länder auf Ihrer Route prüfen
Der EU-Standard liegt bei 40,000 kg GVW für eine 5-achsige Kombination, mit Ausnahmen bis 44,000 kg für den intermodalen (Container-)Transport. Einige Länder setzen jedoch strengere Grenzwerte durch: UK (seit dem Brexit) gilt eigene Vorschriften; Switzerland begrenzt den GVW auf 40,000 kg für Strecken abseits der Autobahn; Norway verhängt in der Frühjahrsauftauphase saisonale Ladegewichtsbeschränkungen. Prüfen Sie stets die länderspezifischen Grenzwerte für jeden Staat auf Ihrer Route.
Höhenbeschränkungen für Ihre Route prüfen
Es gibt keine einheitliche EU-weite Höchsthöhe — stattdessen gelten infrastrukturbedingte Begrenzungen. Die meisten EU-Autobahnbrücken bieten eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4.0–4.5 m, ältere Straßen, Tunnel und innerstädtische Strecken können jedoch niedriger sein. Mega-Trailer mit 3.0 m Innenhöhe erreichen in der Regel eine Gesamtfahrzeughöhe von 4.2–4.3 m. Bei Ladungen mit einer Gesamthöhe von mehr als 4.0 m verlangen die meisten EU-Länder eine Streckenuntersuchung und in einigen Fällen eine Polizeieskorte.
Breitengrenzwerte prüfen — 2.55 m ist das EU-Maximum
Die EU-Standardhöchstbreite beträgt 2.55 m (2.6 m für Isolierfahrzeuge). Die Aufliegerbreite liegt typischerweise bei 2.55 m, die Innenbreite bei 2.48 m für Standardauflieger und 2.40–2.45 m für Kühlauflieger. Jede Ladung, die über die Fahrzeugbreite hinausragt, erfordert Seitenmarkierungen und — ab bestimmten Überständen — eine Genehmigung sowie ein Begleitfahrzeug. Überbreite Ladungen dürfen in einigen Ländern nur bei Tageslicht transportiert werden.
Achslasten vor der Abfahrt berechnen
Selbst wenn das GVW innerhalb des zulässigen Grenzwerts liegt, müssen die einzelnen Achsgruppen geprüft werden. EU-Standardgrenzwerte: Lenkachse 7,500 kg, Antriebsachse Tandem 19,000 kg (bzw. 11,500 kg Einzelachse), Auflieger-Bogie 21,000 kg. Die Sattelkupplung (5. Rad) ist in der Regel auf 12,000 kg begrenzt. Verwenden Sie ein Ladungsplanungstool, um die Achslasten anhand der Ladungspositionierung zu validieren — die Einhaltung des Gesamtgewichts garantiert nicht die Einhaltung der Achslastgrenzen.
Genehmigungen beantragen, wenn ein Grenzwert überschritten wird
Übermaß- oder Schwertransporte erfordern vorab Genehmigungen von jedem Transitland. Die Genehmigungen legen Route, Zeitfenster und etwaige Eskortauflagen fest. In Germany werden Genehmigungen für Sondertransporte vom Straßenverkehrsamt ausgestellt; in France von der Préfecture. Die meisten EU-Genehmigungen müssen 5–10 Werktage im Voraus beantragt werden. Expressgenehmigungen sind selten und kostspielig. Planen Sie die Maßkonformität bereits beim Beladen — nicht erst an der Grenze.
EU-Standardgrenzwerte auf einen Blick
Basierend auf EC Directive 96/53 in geänderter Fassung. Einzelne Mitgliedstaaten können auf bestimmten Straßen oder während saisonaler Beschränkungszeiträume strengere Grenzwerte anwenden.
Max. Zuglänge
18.75 m
Zugmaschine + Sattelauflieger
Max. Breite
2.55 m
2.60 m für Isolierfahrzeuge
Auflieger-Bogie
21,000 kg
Doppelachse, Abstand ≥1.3 m
Max. GVW
40,000 kg
44,000 kg für intermodalen Transport
Nationale Abweichungen
UK wendet eigene Gewichtsvorschriften nach dem Brexit an. Switzerland, Norway und die Türkei folgen separaten Vereinbarungen. Skandinavien erlaubt auf nationalen Straßen höhere GVW-Werte (bis zu 60,000+ kg), kehrt an Grenzen jedoch zu den EU-Grenzwerten zurück. Osteuropäische EU-Länder haben auf Nebenstraßen mitunter niedrigere Grenzwerte. Gehen Sie niemals davon aus, dass der EU-Standard auf jeder Straße gilt.
Intermodaler Gewichtsbonus
LKW- und Aufliegerkombinationen, die ISO-Seefrachtcontainer oder Wechselbrücken im kombinierten Verkehr (Straße + Schiene oder Straße + Kurzseeschifffahrt) befördern, erhalten gemäß EC Directive 96/53 eine GVW-Zulassung von 44,000 kg. Der Bonus gilt, wenn der Straßenanteil Teil einer dokumentierten intermodalen Transportkette ist — nicht für reine Straßentransporte mit Containern.
Schwellenwerte für Übermaßgenehmigungen
Jedes Fahrzeug oder jede Ladung, die die Standardbreite (2.55 m) oder Höhe (4.0 m als allgemeiner Schwellenwert, obwohl keine formelle EU-weite Höchsthöhe existiert) überschreitet, erfordert vorab Genehmigungen von jedem Land auf der Route. Genehmigungsanforderungen, Fristen und Eskortvorschriften variieren erheblich — Germany, France und Belgium haben jeweils eigene Regelungen. Antrag 5–10 Werktage vor dem Transport stellen.
Häufig gestellte Fragen
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