CMR-Frachtbrief — Vollständiger Leitfaden
Der CMR-Frachtbrief ist der Beförderungsvertrag für jede internationale Straßenfrachtsendung. Fehler darin setzen Ihre Ladung unbegrenzten Haftungsstreitigkeiten aus — und ein fehlender CMR kann bedeuten, dass Ihr Anspruch von Anfang an aussichtslos ist.
Haftungsobergrenze des Frachtführers
8.33 SDR/kg
Frist für Schadensmeldung
7 days
Ausgestellte CMR-Kopien
3 originals
Übereinkommen
CMR 1956 (Genf)
CMR Feld-für-Feld-Ausfüllung
Wählen Sie einen Abschnitt aus, um zu sehen, welche Felder relevant sind, wer sie ausfüllt und was Spediteure prüfen müssen
Der Absender füllt Box 1 (Name/Adresse des Absenders), Box 2 (Name/Adresse des Empfängers), Box 3 (Lieferort/-datum), Box 4 (Ort und Datum der Güterübernahme), Box 5 (beigefügte Dokumente), Box 6 (Zeichen und Nummern) und Box 7 (Anzahl der Packstücke) aus. Der als Absender tätige Spediteur muss sicherstellen, dass die Empfängeradresse vollständig ist — unvollständige Adressen führen zu verweigerten Lieferungen und Liegegeldforderungen.
Box 1: Absender
Box 2: Empfänger
Box 3: Lieferort
Box 4: Übernahmeort
So füllen Sie einen CMR-Frachtbrief Schritt für Schritt aus
Der CMR-Frachtbrief umfasst 25 nummerierte Felder. Jedes ist einer bestimmten Partei zugewiesen — Absender, Frachtführer oder Empfänger. Das korrekte Ausfüllen in der richtigen Reihenfolge verhindert Streitigkeiten, schützt Ihre Haftungsposition und stellt sicher, dass die Güter von der Abholung bis zur Lieferung rechtlich abgedeckt sind.
Step 1
Absender, Empfänger und Lieferdetails ausfüllen (Box 1–5)
Box 1: vollständiger rechtlicher Name und Adresse des Absenders (Versenders). Box 2: vollständiger rechtlicher Name und Adresse des Empfängers — nicht der Benachrichtigungspartei, sondern der rechtlich die Güter empfangenden Partei. Box 3: Lieferort und -datum (Ort oder genaue Adresse; falls zum Zeitpunkt der Buchung unbekannt, „wird mitgeteilt" eintragen und vor dem Versand aktualisieren). Box 4: Ort und Datum der Güterübernahme — die Ladeadresse einschließlich Postleitzahl. Box 5: alle dem CMR beigefügten Dokumente auflisten, wie Packliste, Ursprungszeugnis, Ausfuhrlizenz oder Zolltransitdokument (T1/TIR). Korrekte Adressen in Box 1–4 sind unerlässlich — der CMR ist die Liefervollmacht, und eine fehlerhafte Empfängeradresse ist eine Verteidigung des Frachtführers gegen Falschlieferungsansprüche.
Step 2
Güter präzise beschreiben — Zeichen, Packstücke, Gewicht (Box 6–12)
Box 6: Zeichen und Nummern auf den Packstücken — diese müssen exakt mit der Packliste und den Versandzeichen auf der Ladung übereinstimmen. Box 7: Anzahl der Packstücke. Box 8: Verpackungsart (Paletten, Kisten, Fässer, Schüttgut). Box 9: Art der Güter — die Beschreibung muss ausreichen, um die Ladung zu identifizieren. Bei Gefahrgut muss Box 9 die UN-Nummer, den technischen Liefernamen, die Verpackungsgruppe und die Klasse gemäß ADR enthalten. Box 10: statistische Nummer (HS-Zolltarifnummer, falls von der Zollbehörde verlangt). Box 11: Bruttogewicht in Kilogramm. Box 12: Volumen in Kubikmetern. Ein ungenaues Gewicht in Box 11 verursacht Probleme an Fahrzeugwaagen und beeinflusst die Haftungsberechnung des Frachtführers im Schadensfall — CMR begrenzt die Haftung auf 8.33 SDR pro Kilogramm Bruttogewicht.
Step 3
Transportanweisungen und Frachtkosten eintragen (Box 13–15)
Box 13: Anweisungen des Absenders an den Frachtführer — Temperaturanforderungen, Handhabungshinweise, Zollanweisungen, Benachrichtigungspflichten oder Lieferbeschränkungen. Diese Anweisungen sind für den Frachtführer verbindlich. Kann der Frachtführer ihnen nicht Folge leisten (z. B. kein Kühltransport verfügbar), muss er dies unverzüglich mitteilen. Box 14: COD-Betrag (Nachnahme) — falls zutreffend, muss der Frachtführer diesen Betrag vor der Warenübergabe beim Empfänger einziehen. Box 15: Frachtkosten — angeben, ob die Fracht vorausbezahlt (Absender zahlt) oder per Nachnahme (Empfänger zahlt) geleistet wird, und alle vereinbarten Entgelte einschließlich Kraftstoffzuschlag, Mautgebühren und Versicherung auflisten. Unklare Zahlungsbedingungen in Box 15 sind eine häufige Streitquelle zwischen Spediteuren und Frachtführern.
Step 4
Sondervereinbarungen und Vorbehalte vermerken (Box 16–21)
Box 16: Nachfrachtführer — sind an der Beförderung mehrere Frachtführer beteiligt (z. B. ein Transportunternehmen übergibt die Ladung unterwegs an einen anderen Frachtführer), sind diese hier aufzuführen. Alle Nachfrachtführer haften gemäß CMR gesamtschuldnerisch. Box 17: Anweisungen des Frachtführers bei Beförderungshindernissen. Box 18–19: Sondervereinbarungen zwischen Absender und Frachtführer, die anderweitig nicht abgedeckt sind. Box 20: Zahlungspflichtiger — bestätigen, wer ggf. Zollabgaben trägt. Box 21: ausgestellt in (Ort), Datum. Diese Abschnitte bleiben bei unkomplizierten Sendungen häufig leer, sind jedoch bei Mehrfrachtführer- oder zollgebundenen Transporten rechtlich bedeutsam.
Step 5
Frachtführer prüft Ladung und vermerkt Vorbehalte (Box 23)
Dies ist der wichtigste Moment im CMR-Prozess. Wenn der Fahrer des Frachtführers zur Güterabholung eintrifft, muss er den Verpackungszustand, die Zeichen und Nummern, die Anzahl der Packstücke sowie das Bruttogewicht (sofern wiegbar) prüfen. Box 23 ist das Vorbehaltsfeld — die einzige Möglichkeit für den Frachtführer, bei der Übernahme sichtbare Abweichungen oder Schäden zu vermerken. Unterzeichnet der Frachtführer ohne Vorbehalte, hat er die Güter rechtlich in äußerlich einwandfreiem Zustand und in der angegebenen Menge akzeptiert. Ein Frachtführer, der beschädigte Verpackungen, fehlende Packstücke oder ein gebrochenes Siegel nicht vermerkt, kann diese Mängel später nicht mehr als Grundlage für eine Anspruchsbestreitung anführen. Spediteure müssen ihre Frachtführer darin schulen, Box 23 korrekt zu nutzen — unklare Vorbehalte („Verpackung nicht geprüft") sind noch besser als gar keine.
Step 6
3 Originale ausstellen — Absender-, Frachtführer- und Warenkopie
Das CMR-Übereinkommen schreibt 3 Originalexemplare des Frachtbriefs vor, die sich farblich unterscheiden: Das erste Original (rot) verbleibt beim Absender; das zweite Original (blau oder grün) begleitet die Güter und wird bei der Lieferung dem Empfänger ausgehändigt; das dritte Original (blau) verbleibt beim Frachtführer. Ein viertes Exemplar (gelb oder rosa) wird häufig für die Unterlagen des Spediteurs erstellt, ist jedoch vom CMR-Übereinkommen nicht vorgeschrieben. Alle 3 Originale müssen vor der Abfahrt von Absender und Frachtführer unterzeichnet werden. Stellt der Empfänger bei der Lieferung Schäden oder Fehlmengen fest, muss er auf dem Lieferexemplar (blau) Vorbehalte vermerken, bevor er es unterzeichnet, und es an den Frachtführer zurückgeben — dies ist sein Nachweis für einen späteren Anspruch.
CMR-Haftungsregeln auf einen Blick
Basierend auf dem CMR-Übereinkommen (Genf, 1956) in der Fassung des Protokolls von 1978, gültig für den gesamten internationalen Straßengüterverkehr zwischen CMR-Mitgliedstaaten.
Haftungsgrenze des Frachtführers
8.33 SDR/kg
Bruttogewicht, nicht deklarierter Wert
Anspruchsfrist bei sichtbarem Schaden
7 days
Ab Lieferdatum
Anspruchsfrist bei verborgenem Schaden
21 days
Ab Lieferdatum
Verjährungsfrist für rechtliche Schritte
1 year
3 years bei vorsätzlichem Fehlverhalten
Frachtführerhaftung und Überschreitung der Haftungsgrenze
8.33 SDR pro Kilogramm
Gemäß CMR-Artikel 23 ist die Haftung des Frachtführers für Verlust oder Schaden auf 8.33 SDR (Sonderziehungsrechte) pro Kilogramm Bruttogewicht der verlorenen oder beschädigten Güter begrenzt — nicht pro Sendung, nicht pro Einheit. Im Jahr 2024 beträgt 1 SDR ≈ €1,15, was einer Grenze von ca. €9,60/kg entspricht. Für eine 1.000 kg schwere Palette Elektronikwaren im Wert von €50.000 beläuft sich die CMR-Grenze auf lediglich €9.600 — ein Bruchteil des tatsächlichen Verlustes. Um die Grenze zu überschreiten: (1) muss der Absender in Box 22 einen Wert des besonderen Interesses deklarieren und ggf. einen Zuschlag zahlen — in diesem Fall haftet der Frachtführer bis zum deklarierten Wert; oder (2) muss dem Frachtführer vorsätzliches Fehlverhalten oder gleichwertiges Verschulden nachgewiesen werden — in diesem Fall entfallen alle Haftungsgrenzen. Transportversicherungen decken die Lücke zwischen CMR-Grenzen und dem tatsächlichen Warenwert.
Schadensansprüche — Vorbehalte und Fristen
Bei Lieferung vermerken, Anspruch innerhalb von 7 days einreichen
Bei offensichtlichem Schaden (bei Lieferung sichtbar): Der Empfänger muss schriftliche Vorbehalte auf dem Lieferexemplar des CMR vermerken, bevor er es unterzeichnet, und innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung einen schriftlichen Anspruch beim Frachtführer einreichen. Unterzeichnet der Empfänger den CMR ohne Vorbehalte, gilt die Lieferung als vollständig und ordnungsgemäß abgeschlossen — der Frachtführer ist von der Haftung für offensichtliche Schäden befreit. Bei verborgenem Schaden (bei Lieferung nicht sichtbar): Der Empfänger muss innerhalb von 21 Tagen nach Lieferung schriftliche Vorbehalte einreichen. Bei Verzögerung: Ein schriftlicher Vorbehalt muss innerhalb von 21 Tagen nach Lieferung eingereicht werden. Werden diese Fristen versäumt, erlischt der Anspruch — es besteht kein Ermessensspielraum. Als Empfänger tätige Spediteure müssen die empfangenden Lagerhäuser anweisen, die Ladung sofort zu prüfen und Schäden auf dem CMR zu vermerken, bevor der Fahrer das Gelände verlässt.
e-CMR — digitaler Frachtbrief
Rechtlich gleichwertig mit dem Papier-CMR
Das Zusatzprotokoll zum CMR (2008) ermöglicht elektronische CMRs (e-CMR), die für alle CMR-Unterzeichnerstaaten rechtlich gleichwertig mit Papieroriginalen sind. e-CMR-Plattformen ermöglichen Dateneingabe in Echtzeit, GPS-gestützte Liefernachweise, digitale Unterschriften und automatische Zeitstempel — und beseitigen so Streitigkeiten darüber, wann Vorbehalte angebracht wurden. Stand 2024 haben die meisten großen EU-Mitgliedstaaten das e-CMR-Protokoll ratifiziert. Wesentlicher Vorteil für Spediteure: e-CMR schafft einen nachvollziehbaren Prüfpfad — der Frachtführer kann nicht nachträglich bestreiten, Vorbehalte angebracht oder unterlassen zu haben, wenn die Plattform jeden Eintrag mit einem Zeitstempel versieht. Stellen Sie bei der Nutzung von e-CMR sicher, dass die Systeme beider Parteien interoperabel und plattformkonform mit dem Zusatzprotokoll sind.
Häufig gestellte Fragen
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