Welche Etiketten und Markierungen benötigt Ihre Fracht?
Wählen Sie Ihren Frachttyp und das Zielland aus, um die genauen Markierungen, Etiketten und gesetzlichen Anforderungen zu sehen, die auf Ihren Packstücken angebracht werden müssen.
Die 6 Arten von Versandmarkierungen
Jede Exportlieferung erfordert eine Kombination verschiedener Markierungen. Jeder Typ erfüllt einen anderen Zweck – von der Identifikation bis zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Zielmarkierungen
Geben an, wohin die Fracht geht. Enthalten: Name oder Code des Empfängers, Zielhafen oder -stadt, Bestimmungsland sowie Packstücknummer (z. B. 1/20, 2/20). Sollten auf mindestens zwei Seiten jedes Packstücks angebracht werden. Verwenden Sie exakt dieselben Markierungen wie im Konnossement und der Handelsrechnung angegeben.
Versandmarkierungen (Kollimarkierungen)
Ein eindeutiger Identifikationscode, der zwischen Versender und Käufer vereinbart wird, um die Sendung zu kennzeichnen. Typischerweise ein kurzer Code, eine Bestellnummer oder Initialen gefolgt von einer Seriennummer. Beispiel: „ABC/NYC/2025/001–020“. Muss exakt mit allen Dokumenten (Rechnung, Packliste, B/L) übereinstimmen.
Handhabungshinweise
International standardisierte Piktogramme (ISO 780), die angeben, wie die Packstücke zu behandeln sind. Häufige Symbole: zerbrechlich (zerbrochene Weinflasche), vor Nässe schützen (Regenschirm), Oberseite (Pfeile), nicht stapeln (durchgestrichene Schichten), Temperaturgrenze, Anschlagpunkt. Text ist nicht erforderlich – die Symbole sind weltweit verständlich.
Gewichts- und Maßangaben
Bruttogewicht und Nettogewicht jedes Packstücks sowie die Gesamtmaße (L × B × H in cm oder Zoll). Wird von den meisten Frachtführern und Zollbehörden verlangt. Bei schweren oder unregelmäßigen Lasten ist die Kennzeichnung des Schwerpunkts erforderlich. Bei Gefahrgut muss das Bruttogewicht auf dem Packstück angegeben sein.
Ursprungslandkennzeichnung
„Made in [Land]“ oder „Hergestellt in [Land]“ – von den Zollbehörden in den meisten Importländern vorgeschrieben. Das Ursprungsland muss mit dem Ursprungszeugnis und der Handelsrechnung übereinstimmen. Der US-Zoll (CBP) verlangt die Ursprungslandangabe bei den meisten Importgütern. Die EU schreibt die Ursprungskennzeichnung für Waren vor, bei denen Verbraucher irregeführt werden könnten. Meist muss die Angabe auf Englisch erfolgen.
Gefahrgutkennzeichen
Verpflichtend nach IMDG-Code (See), IATA DGR (Luft) und ADR (Straße) für alle Gefahrgüter. Die Etiketten sind rautenförmig (Mindestgröße 100 mm × 100 mm für See-/Luftfracht), farblich nach Gefahrenklasse kodiert. Müssen enthalten: Gefahrenklassen-Nummer, ggf. Kennzeichnung für zusätzliche Risiken sowie die UN-Nummer. Die Etiketten müssen auf zwei gegenüberliegenden Seiten des Packstücks angebracht sein.
IMO / IMDG Gefahrgutklassen-Etiketten
Gefahrgut muss standardisierte rautenförmige Etiketten nach Gefahrenklasse tragen. Die Etiketten müssen für See- und Luftfracht mindestens 100 mm × 100 mm groß sein.
Etiketten müssen rautenförmig sein, mindestens 100×100 mm (See-/Luftfracht). Sie sind an zwei gegenüberliegenden Seiten jedes Packstücks anzubringen. Quelle: IMDG-Code Änderung 41-22 / IATA DGR 65. Ausgabe.
6 Kennzeichnungsfehler, die zu Verzögerungen führen
Kennzeichen stimmen nicht mit den Dokumenten überein
Die Versandkennzeichen auf dem Karton müssen exakt mit den Kennzeichen auf der Packliste, der Handelsrechnung und dem Konnossement übereinstimmen. Selbst geringfügige Abweichungen (Abkürzungen, Bindestriche, Groß-/Kleinschreibung) geben dem Zoll Anlass, die Sendung zu prüfen.
Fehlendes Ursprungsland
Die US-amerikanische Zollbehörde CBP und viele andere Zollbehörden halten Waren mit fehlenden oder falschen Ursprungslandkennzeichnungen zurück. Die Waren müssen möglicherweise im Hafen gekennzeichnet werden – auf Kosten und mit Verzögerung für den Importeur.
Falsche oder fehlende Gefahrgutkennzeichnung
Nicht deklarierte oder falsch gekennzeichnete Gefahrgüter zählen zu den schwerwiegendsten Verstößen im Versand. Frachtführer können die Ladung ablehnen, hohe Strafen verhängen, und der Versender haftet strafrechtlich, wenn nicht deklariertes Gefahrgut einen Vorfall verursacht. Die Kennzeichnung muss der richtigen Klasse entsprechen, die korrekte Größe haben und auf zwei gegenüberliegenden Seiten angebracht sein.
Fehlende Packstücknummern
Jedes Packstück sollte nummeriert sein (1/20, 2/20 usw.), entsprechend der Packliste. Nicht nummerierte Packstücke verursachen Probleme bei der Zollabfertigung und bei Ladungskontrollen. Fehlt ein Packstück, gibt es keine Möglichkeit festzustellen, welches es ist.
Kennzeichnung nur auf einer Seite
Ziel- und Versandkennzeichen sollten auf mindestens zwei Seiten jedes Packstücks (vorzugsweise auf allen vier Seiten bei großen Kartons) angebracht sein. Handhabungshinweise müssen auf allen relevanten Seiten sichtbar sein. Kennzeichen auf nur einer Seite sind möglicherweise nicht sichtbar, wenn die Packstücke gestapelt sind.
Nicht dauerhafte oder unleserliche Kennzeichnung
Kennzeichen müssen so haltbar sein, dass sie die Reise überstehen – sie müssen Feuchtigkeit, Handhabung und Temperaturschwankungen widerstehen. Klebeetiketten ohne Schutzbeschichtung verschlechtern sich unter feuchten Bedingungen. Für lange Seereisen sollten Schablonierungen, Brandzeichen oder wasserfeste Etiketten verwendet werden. Verblasste oder verschmierte Kennzeichen verursachen Verzögerungen bei der Zollabfertigung.
Häufig gestellte Fragen
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