EU-Kabotageregeln — Was Spediteure wissen müssen
Kabotage bezeichnet das Recht, Inlandsfrachten innerhalb eines Drittstaates zu befördern. Die EU-Regeln sind präzise — 3 Beförderungen, 7 Tage, danach eine obligatorische 4-tägige Sperrfrist. Verstöße können für Ihren Frachtführer Bußgelder, Ladungsbeschlagnahme und ein Einreiseverbot in den Gaststaat bedeuten.
Max. Kabotagebeförderungen
3 Beförderungen
Zeitfenster
7 Tage
Sperrfrist
4 Tage
EU-Verordnung
1072/2009
Kabotage-Reiseplaner
Wählen Sie ein Szenario, um zu verstehen, was zulässig ist, was als Kabotagebeförderung gilt und welche Dokumente Kontrolleure verlangen
Beförderung 1
Erste Inlandsbeförderung nach der internationalen Lieferung
Beförderung 2
Zweite Inlandsbeförderung (innerhalb desselben 7-Tage-Fensters)
Beförderung 3
Dritte und letzte Inlandsbeförderung
Sperrfrist
4 Kalendertage — Fahrzeug muss den Gaststaat verlassen
7-day cabotage window — operations 1–3 permitted, day 8 onwards requires departure
Erforderliche Nachweise bei der Kontrolle
CMR der internationalen Lieferung, CMR jeder Kabotagebeförderung, Datum der letzten Entladung im Gaststaat, Tachographenaufzeichnungen
So bleiben Sie mit den EU-Kabotageregeln compliant
Die Einhaltung der Kabotagevorschriften ist nicht kompliziert — erfordert jedoch, dass jede Beförderung korrekt dokumentiert wird und Ihr Frachtführer genau weiß, welche Nachweise er mitführen muss. Kontrolleure bei Straßenkontrollen fordern bestimmte Dokumente an, und die Beweislast liegt beim Frachtführer.
Step 1
Zunächst die internationale Lieferung abschließen
Das Recht zur Kabotage entsteht erst durch den Abschluss einer internationalen Beförderung in den Gaststaat — es besteht nicht eigenständig. Die internationale Beförderung muss eine echte grenzüberschreitende Lieferung sein: Der Frachtführer belädt im Heimatland (oder einem Drittland) und liefert in den Gaststaat. Das CMR für diese internationale Strecke ist das primäre Dokument, das das Recht des Frachtführers zur Durchführung von Kabotage belegt. Das CMR muss das Herkunftsland, den Bestimmungsort (Gaststaat), das Lieferdatum und den Empfängernachweis aufweisen. Ohne dieses CMR hat der Frachtführer keinen Anspruch auf die Durchführung von Inlandsbeförderungen im Gaststaat. Das 7-Tage-Kabotagefenster beginnt ab dem Datum der letzten internationalen Lieferung — notieren Sie das genaue Datum, da es den Ablauf des Fensters bestimmt.
Step 2
Bis zu 3 Kabotagebeförderungen innerhalb von 7 Tagen planen
Innerhalb von 7 Tagen nach der internationalen Lieferung darf der Frachtführer bis zu 3 Inlandsbeförderungen (Kabotage) im Gaststaat durchführen. Jede Kabotagebeförderung ist eine separate Inlandsbeförderung — eine eigenständige Abholung und Zustellung von Gütern innerhalb desselben Gaststaates. Eine einzelne Beförderung kann mehrere Zustellstopps umfassen, sofern die Ladung in einem einzigen Pickup abgeholt wurde. Die Grenze von 3 Beförderungen ist absolut — eine vierte Kabotagebeförderung im selben 7-Tage-Fenster ist unzulässig, unabhängig davon, wie viele Tage noch verbleiben. Das 7-Tage-Fenster ist ebenfalls absolut — selbst wenn nur eine Kabotagebeförderung abgeschlossen wurde, verfällt das Fenster nach 7 Tagen und der Frachtführer muss den Gaststaat verlassen. Planen Sie die 3 Beförderungen sorgfältig, insbesondere bei zeitkritischen Ladungen: Ein durch schlechte Planung verlorener Tag bedeutet ein verschwendetes Recht.
Step 3
Für jede Kabotagebeförderung ein CMR ausstellen
Jede Kabotagebeförderung muss durch ein CMR-Frachtbrief abgedeckt sein. Das CMR für jede Kabotagestrecke muss enthalten: die Abholadresse und Lieferadresse innerhalb des Gaststaates, die Warenbeschreibung, das Abholdatum und die Angaben zum Frachtführer. Kontrolleure verlangen das CMR für jede seit der internationalen Lieferung durchgeführte Kabotagebeförderung. Eine Kabotageladung ohne CMR ist ein schwerwiegender Verstoß — selbst wenn der Frachtführer die Rechtmäßigkeit der Ladungen nachweisen kann, wird das Fehlen der Dokumentation als Beweis für unzulässige Kabotage gewertet. In der Praxis sollten Spediteure, die Kabotageladungen organisieren, CMR-Anweisungen vor jeder Abholung an ihre Frachtführer übermitteln und den Eingang des unterzeichneten CMR nach der Zustellung bestätigen.
Step 4
Das 7-Tage-Fenster überwachen und vor Ablauf stoppen
Der Frachtführer (und der Spediteur, der die Ladungen organisiert) muss das 7-Tage-Fenster aktiv verfolgen. Tag 1 ist der Tag der letzten internationalen Entladung im Gaststaat — nicht der Tag, an dem das Fahrzeug die Grenze überquert, und nicht der Tag, an dem die Kabotage beginnt. Zählen Sie 7 Kalendertage vorwärts (keine Werktage). Wenn der 7. Tag auf einen Sonntag fällt und der Frachtführer noch eine Beförderung offen hat, darf er diese Beförderung am Sonntag durchführen — das Fenster verlängert sich nicht automatisch auf den nächsten Werktag. Verwenden Sie ein einfaches Nachverfolgungsprotokoll: Datum der internationalen Entladung, Anzahl der durchgeführten Kabotagebeförderungen und Ablaufdatum des Fensters. Spediteure, die den Transport für mehrere Frachtführer koordinieren, sollten dies je Fahrzeugkennzeichen verfolgen — das Kabotagerecht gilt für das jeweilige Fahrzeug, nicht für das Transportunternehmen.
Step 5
Sicherstellen, dass das Fahrzeug den Gaststaat verlässt — 4-tägige Sperrfrist
Nach Abschluss aller zulässigen Kabotagebeförderungen (oder bei Ablauf des 7-Tage-Fensters) muss das Fahrzeug den Gaststaat physisch verlassen. Die EU-Verordnung 2020/1055 führte eine obligatorische 4-Kalendertage-Sperrfrist ein: Dasselbe Fahrzeug darf erst nach Ablauf von 4 Kalendertagen seit dem Verlassen des Gaststaates für Kabotagezwecke wieder einreisen. Die Sperrfrist betrifft nicht den bilateralen Transport — das Fahrzeug darf für eine bilaterale Lieferung (mit Beladung im Heimatland) sofort wieder in den Gaststaat einreisen; es darf lediglich keine neuen Kabotagebeförderungen vor Ablauf der 4 Tage durchführen. Die Sperrfrist gilt für das jeweilige Fahrzeug — der Einsatz eines anderen Fahrzeugs derselben Flotte ist zulässig, sofern dieses Fahrzeug sein eigenes Kabotagerecht nicht ebenfalls ausgeschöpft hat.
Step 6
Alle Nachweisdokumente im Fahrzeug mitführen
Bei jeder Straßenkontrolle muss der Fahrer das vollständige Kabotage-Dokumentenpaket unverzüglich vorlegen. Kontrolleure prüfen routinemäßig: das CMR der internationalen Lieferung (als Nachweis der Kabotage-Berechtigung), die CMRs für jede durchgeführte Kabotagebeförderung (als Nachweis der Anzahl der Beförderungen), die Tachographendaten des Fahrers (zur Bestätigung von Daten und Zeiten) sowie die EU-Gemeinschaftslizenz des Frachtführers (als Nachweis der Betriebsberechtigung in der EU). Einige Kontrolleure prüfen auch den digitalen Tachographen auf Grenzüberquerungsaufzeichnungen, um die Einhaltung der 4-tägigen Sperrfrist zu verifizieren. Schulen Sie Ihre Fahrer — nicht nur Ihr Betriebspersonal — darin, welche Dokumente in welcher Reihenfolge vorzulegen sind. Ein Fahrer, der das internationale CMR auf Verlangen nicht vorweisen kann, riskiert eine sofortige Geldbuße und mögliche Ladungsfesthaltung.
EU-Kabotageregeln auf einen Blick
Basierend auf EU-Verordnung 1072/2009 in der durch Verordnung 2020/1055 geänderten Fassung. Die Regeln gelten für gebietsfremde Straßengüterfrachtführer, die innerhalb von EU-Mitgliedstaaten tätig sind.
Max. Beförderungen
3
Inlandsbeförderungen nach internationaler Lieferung
Zeitfenster
7 Tage
Ab Datum der internationalen Lieferung
Sperrfrist
4 Tage
Pro Fahrzeug, nicht pro Unternehmen
Max. Bußgeld (Deutschland)
€30.000
Pro Verstoß, pro Fahrzeug
Was Kontrolleure bei Straßenkontrollen prüfen
Jederzeit erforderliches Dokumentenpaket
Durchsetzungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten (Bundesamt für Güterverkehr in Deutschland, DREAL in Frankreich, VOSA/DVSA im Vereinigten Königreich) führen gezielte Kabotagekontrollen an Tankstellen, Autobahnraststätten und Brückenwaagen durch. Der Frachtführer muss unverzüglich vorlegen: das CMR der internationalen Lieferung in den Gaststaat (als Nachweis der Kabotageberechtigung und des Startdatums des 7-Tage-Fensters), das CMR für jede durchgeführte Inlandskabotagebeförderung, die Tachographenaufzeichnungen des Fahrers zur Bestätigung der Grenzüberquerungen und Lieferungen sowie die EU-Gemeinschaftslizenz oder eine gültige Verkehrsgenehmigung des Frachtführers. Kann der Frachtführer das internationale CMR nicht vorlegen, kann der Kontrolleur alle Inlandsbeförderungen als unzulässige Kabotage werten — selbst wenn der Frachtführer tatsächlich berechtigt war. Einige Länder prüfen zudem die Navigationssystemhistorie und Mautaufzeichnungen des Fahrzeugs.
Sanktionen bei Kabotageverstößen
Bußgelder, Verbote und Ladungsbeschlagnahme
Sanktionen bei Kabotageverstößen variieren je nach Land. Deutschland verhängt bei systematischen Kabotageverstößen Bußgelder von bis zu €30.000. Frankreich kann Bußgelder von bis zu €15.000 pro Verstoß zuzüglich Fahrzeugbeschlagnahme verhängen. Die Niederlande und Belgien verhängen Bußgelder von €5.000 bis €10.000 pro Verstoß. Zusätzlich zu Bußgeldern können Frachtführer, die systematisch gegen Kabotageregeln verstoßen, mit einem Betätigungsverbot im Gaststaat belegt werden, und ihre Gemeinschaftslizenz kann ausgesetzt oder entzogen werden. Für Spediteure gilt: Das Anweisen eines Frachtführers zur Durchführung unzulässiger Kabotage (in Kenntnis der Erschöpfung seiner Berechtigung) begründet in einigen Rechtsordnungen eine Mittäterschaft. Überprüfen Sie stets den Kabotagestatus des Frachtführers, bevor Sie Inlandsladungen für einen gebietsfremden Frachtführer organisieren — verlangen Sie das internationale CMR und zählen Sie die bereits durchgeführten Beförderungen.
Bilaterale Ausnahmen — was keine Kabotage ist
Nicht alle ausländischen LKW unterliegen der Kabotage
Kabotageregeln gelten ausschließlich für den Inlandstransport innerhalb eines Gaststaates. Sie gelten nicht für: bilateralen Transport (ein Frachtführer, der im Heimatland belädt und in den Gaststaat liefert oder mit einer Ladung vom Gaststaat ins Heimatland zurückkehrt — dies ist stets zulässig); Transitverkehr (Durchfahrt durch ein Land ohne Be- oder Entladung — keine Kabotage); oder grenzüberschreitenden Drittlandsverkehr (ein Frachtführer aus Land A, der in Land B belädt und nach Land C liefert — unterliegt separaten Cross-Trade-Regeln, nicht den Inlandskabotageregeln). Seit 2022, im Zuge des EU-Mobilitätspakets, dürfen bilaterale Beförderungen unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Be- oder Entladevorgang in einem Transitland einschließen, ohne Kabotageregeln auszulösen — jedoch nur unter spezifischen Bedingungen. Klären Sie die bilateralen Ausnahmeregeln mit einem Verkehrsrechtler ab, bevor Sie sich für regelmäßige Beförderungen auf diese Bestimmung stützen.
Häufig gestellte Fragen
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