Leitfaden zum Versand gefährlicher Güter
Finden Sie die IMDG-Klasse für Ihre Fracht - verstehen Sie, welche Dokumentation, Verpackung und Kennzeichnung erforderlich sind, bevor Sie buchen
Fracht
UN-Nr.
Klasse
Verpackungsgruppe
Lithium-ion batteries (in equipment)
Lithium-ion batteries (standalone)
Lithium metal batteries (in equipment)
Lithium metal batteries (standalone)
Lead-acid batteries (wet, non-spillable)
Lead-acid batteries (wet, spillable)
Nickel-metal hydride batteries
Capacitors (electric double layer)
Paint / lacquer / varnish
Paint related material
Isopropanol / isopropyl alcohol
Methanol / methyl alcohol
Ethanol / alcohol solution
Acetone
Nail polish
Perfumery products
Adhesives (flammable)
Gasoline / petrol / motor fuel
Diesel fuel / heating oil
Kerosene / jet fuel
Häufig falsch deklariert - oft ohne Erklärung versandt
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Dieses Tool ist nur zur Orientierung gedacht. Der IMDG-Code ist die maßgebliche Quelle. Überprüfen Sie die Klassifizierung immer mit einem zertifizierten Spezialisten für gefährliche Güter, bevor Sie versenden.
Die 9 IMDG-Gefahrklassen erklärt
Der Internationale Seeschifffahrts-Gefahrgutcodex (IMDG) unterteilt alle gefährlichen Güter in 9 Klassen basierend auf der primären Gefahr, die sie darstellen.
Was Sie vor dem Versand von Gefahrgütern benötigen
Jeder Seeversand von Gefahrgütern erfordert Compliance in sechs Bereichen. Das Fehlen eines dieser Punkte kann dazu führen, dass die Ladung abgelehnt, verzögert oder beschlagnahmt wird.
Gefahrgutmeldung des Absenders (DGD)
Das multimodale Gefahrgutformular (IMDG DGD) ist das kritischste Dokument. Der Absender muss es ausfüllen und unterzeichnen und dabei die UN-Nummer, den korrekten Versandnamen, die Klasse, die Verpackungsgruppe, die Menge und die Verpackungsdetails angeben. Es muss dem Beförderungsunternehmen vor dem Buchungsschluss vorgelegt werden. Beförderungsunternehmen sind gesetzlich verboten, Gefahrgutladungen ohne unterzeichnete DGD anzunehmen.
UN-Nummer und korrekter Versandname
Jeder Gefahrstoff hat eine vierstellige UN-Nummer (z. B. UN 3481 für Lithium-Ionen-Batterien in Geräten) und einen offiziellen korrekten Versandnamen, der im IMDG-Code definiert ist. Beide müssen auf der DGD, den Paketmarkierungen und der Dokumentation genau wie im IMDG-Code aufgeführt erscheinen - ohne Abkürzungen oder Handelsnamen.
Verpackungsgruppen (I, II und III)
Die meisten Waren der Klasse 3, 4, 5, 6 und 8 werden einer Verpackungsgruppe zugeordnet, die das Gefahrenniveau angibt: VG I (große Gefahr), VG II (mittlere Gefahr), VG III (geringe Gefahr). Die Verpackungsgruppe bestimmt den erforderlichen Mindestverpackungsstandard. Je niedriger die VG-Nummer, desto strenger sind die Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung.
Markierung und Kennzeichnung
Jedes Paket muss mit der UN-Nummer (z. B. UN 3480) und dem korrekten Versandnamen markiert sein. Die korrekten IMDG-Gefahrenetiketten müssen angebracht werden - ein rautenförmiges Etikett mit der Klassennummer und dem Gefahrensymbol. Etiketten müssen mindestens 100 mm × 100 mm groß sein und auf einem kontrastierenden Untergrund angebracht werden. Seeweltverunreinigende Stoffe erfordern eine zusätzliche Marinepolluant-Markierung.
UN-zertifizierte Verpackung
Gefahrgüter müssen in Verpackungen verpackt werden, die nach den geltenden UN-Leistungsstandards getestet und zertifiziert wurden. Die UN-Zertifizierungsmarke erscheint auf der Verpackung selbst (z. B. 1A1/X1.2/300/23/...). Die Verwendung von nicht zertifizierter Verpackung - auch hochwertige kommerzielle Verpackungen - ist ein Verstoß gegen die Bestimmungen. Waren der Verpackungsgruppe I erfordern die höchstwertige Verpackung.
Trennungsanforderungen
Der IMDG-Code gibt an, welche Gefahrstoffklassen in demselben Container oder Schiffsraum nicht zusammen transportiert werden können. Zum Beispiel müssen leicht entzündbare Flüssigkeiten der Klasse 3 von Oxidationsmitteln der Klasse 5.1 getrennt werden. Diese Regeln gelten sowohl innerhalb eines einzelnen Containers (mehrere Gefahrgutzeilen in einer Buchung) als auch über den Stauplatz des Schiffs.
Warum Gefahrgutversände abgelehnt oder zurückgehalten werden
GG-Verstöße führen zu erheblichen Strafen und können dazu führen, dass Ladung im Hafen zurückgelassen wird. Dies sind die häufigsten Compliance-Ausfälle.
Versand von Gefahrgütern ohne Anmeldung
Der gefährlichste und am schwersten bestraffbare Verstoß. Nicht deklarierte oder falsch deklarierte Gefahrgüter sind eine Hauptursache für Schiffsbrände auf dem Meer. Strafen umfassen Ladungsbeschlagnahme, unbegrenzte Haftung für Schäden und strafrechtliche Verfolgung. Beförderungsunternehmen und Zollbehörden führen routinemäßig Röntgen- und Probennahmekontrollen durch.
Verwendung des Handelsnamens statt des korrekten Versandnamens
'Handdesinfektionsmittel' oder 'Isopropylalkohol 70 %' auf der DGD statt des IMDG-Versandnamens ('ISOPROPANOL') zu schreiben, ist ein Deklarationsfehler. Die DGD muss den genauen Namen aus dem IMDG-Code verwenden. Selbst geringe Abweichungen können zu einer Buchungsablehnung führen.
Nicht-UN-zertifizierte Verpackung
Die Verwendung von gewöhnlichen Kartonschachteln oder kommerziellen Kunststoffbehältern für Gefahrgutladungen - auch für scheinbar risikoarme VG III-Güter - ist nicht konform. Jede Außenverpackung für Gefahrgüter muss die UN-Prüfmarke tragen. Dies ist einer der häufigsten Fehler bei physischen Inspektionen.
Falsche oder fehlende Gefahrgutetiketten
Das Anbringen des falschen Gefahrklasse-Etiketts, die Verwendung von zu kleinen Etiketten (Mindestgröße 100 mm × 100 mm) oder das Platzieren an Stellen, wo sie durch andere Markierungen verdeckt sind, sind alle Verstöße. Jedes Paket muss alle anwendbaren Etiketten für alle vorhandenen Gefahren aufweisen - einschließlich Nebengefahr-Etiketten, wo erforderlich.
Nicht überprüfung der Gefahrgut-Restriktionen des Beförderungsunternehmens
Beförderungsunternehmen haben ihre eigenen Gefahrgut-Annahmebedingungen, die oft strenger sind als der IMDG-Code. Viele Beförderungsunternehmen lehnen Lithium-Batterien über bestimmte Wattstunden-Ratings, giftige Gase auf bestimmten Handelsrouten oder Klasse 1-Ladung ganz ab. Fragen Sie immer die Gefahrgut-Annahmeliste des Beförderungsunternehmens an, bevor Sie buchen - nicht danach.
Fehlende oder veraltete Sicherheitsdatenblätter (SDB)
Zu jedem Gefahrgutversand muss ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (ehemals MSDS) beigefügt sein und für Rettungskräfte verfügbar sein. Ein Sicherheitsdatenblatt, das älter als 3 Jahre ist, oder eines, das nicht dem versendeten Produkt entspricht, ist ein Compliance-Fehler. Das Beförderungsunternehmen und der Spediteur müssen beide eine Kopie aufbewahren.
Versand gefährlicher Güter - häufig gestellte Fragen
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